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	<title>Poker in Deutschland</title>
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	<description>Rechtliches rund um den Trendsport Poker</description>
	<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 03:09:03 +0000</pubDate>
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		<title>In immer mehr Bundesländern werden Poker-Turniere verboten</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 07:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<category><![CDATA[Turniere]]></category>

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		<category><![CDATA[verboten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Auskunft des „Verbandes zur Förderung des deutschen Pokerspiels“, gibt es In Deutschland ca. 4000 Veranstalter von Poker. Doch jetzt droht das Aus in vielen Bundesländern.
Das erste Bundesland war Rheinland-Pfalz, welches Pokerturniere vor wenigen Tagen komplett untersagte. Das Verbot gilt für alle Veranstaltungen, in denen eine Startgebühr oder ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme verlangt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Auskunft des „Verbandes zur Förderung des deutschen Pokerspiels“, gibt es In Deutschland ca. 4000 Veranstalter von Poker. Doch jetzt droht das Aus in vielen Bundesländern.<br />
Das erste Bundesland war Rheinland-Pfalz, welches Pokerturniere vor wenigen Tagen komplett untersagte. Das Verbot gilt für alle Veranstaltungen, in denen eine Startgebühr oder ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme verlangt wird. „Wir verbieten Pokern, weil es süchtig macht. Die Werbung für Pokerveranstaltungen ist ausserdem zunehmend auf Jugendliche abgestellt und die gelte es besonders zu schützen“, begründet Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) das Verbot. </p>
<p>Weitere Bundesländer wollen folgen, z.B. Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, Pokerturniere  komplett zu verbieten und das Veranstalten von Pokerspielen verstärkt als Straftatbestand zu verfolgen. In Nordrhein-Westfalen entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass es Kommunen erlaubt sei, Pokerturniere zu unterbinden. Der Organisator einer Pokerliga hatte zunächst 15 Euro Gebühr verlangt, nach dem Verbot aber sein Konzept geändert und zu einer Spende aufgerufen. Doch auch derartige Charity-Turniere seisind nicht erlaubt, entschied jetzt das Gericht.</p>
<p>In Hamburg wird auch über eine Verschärfung der Bestimmungen nachgedacht. Sachsen hat bereits die Regelung, dass für Pokerturniere kein Startgeld mehr verlangt werden darf und Sachsen-Anhalt untersagte in einem Erlass vom April das Spielen um Sachpreise und die Teilnahmegebühr wurde auf maximal 25 Euro begrenzt.</p>
<p>In Hessen soll die strafrechtlich relevante Grenze für Startgelder von derzeit 15 Euro weiter gesenkt werden. Das Innenministerium wies darauf hin, dass es den Ordnungsbehörden jederzeit möglich sei, Pokerturniere zu verbieten, auch wenn es um kein Geld ginge. Als Rechtsgrundlage dient den Ländern der neue Glücksspielstaatsvertrag, der seit Anfang des Jahres gilt und in dem privates Glücksspiel (in Kneipen oder Online) generell untersagt wird.<br />
Dass es bei den Verboten mehr um die Sicherung von staatlichen Einnahmen geht und weniger um den Schutz der Jugend, mutmaßen dagegen viele Pokerveranstalter. Denn man kann dort für 25 Euro sechs bis acht Stunden Spaß haben, in einem klassischen Live <a href="http://www.astrolabium.net">Casino</a>, wird dies etwas schwieriger.</p>
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		<title>Glücksspiel : Poker und Skat im Vergleich</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/glucksspiel-poker-und-skat-im-vergleich/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 09:54:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<category><![CDATA[glücksspiel]]></category>

		<category><![CDATA[Ministerien]]></category>

		<category><![CDATA[Poker]]></category>

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		<description><![CDATA[Rheinland-Pfalz und Sachsen haben Pokertuniere schon komplett dicht gemacht und in Hamburg kann man sich nicht entscheiden. Aber in Hessen, Baden-Württemberg und vielleicht auch dem Saarland wird es sich bald ausgepokert haben. Denn die Ministerien machen Ernst.
Für Pokerturniere außerhalb der staatlichen Casinos wird es immer enger. Denn nach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz, wollen nun auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rheinland-Pfalz und Sachsen haben Pokertuniere schon komplett dicht gemacht und in Hamburg kann man sich nicht entscheiden. Aber in Hessen, Baden-Württemberg und vielleicht auch dem Saarland wird es sich bald ausgepokert haben. Denn die Ministerien machen Ernst.<br />
Für Pokerturniere außerhalb der staatlichen Casinos wird es immer enger. Denn nach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz, wollen nun auch Hessen und Baden-Württemberg Sachpreisturniere unterbinden. Im Saarland wird sich der Innenausschuss des Landtages in nächster Zeit genauer mit den Turnieren befassen und dann entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.</p>
<p>Hessen und Baden-Württemberg folgen der Ansicht des Ministeriums von Rheinland-Pfalz. Poker ist ein Glücksspiel und die Jugend muss vor diesem geschützt werden. Turniere bis zu einem Eintrittsgeld von € 15 zu veranstalten, war bisher noch gestattet. In Hessen soll nun aber beschlossen werden, dass es auch strafbar ist, ohne Geldeinsatz ein Pokerturnier zu veranstalten. Denn Poker ist Glücksspiel und darf deshalb nur in einem staatlichen Casino gespielt werden und nur so sei ein entsprechender Jugendschutz gewährleistet. Auch Baden-Württemberg geht es um den Jugendschutz und will deshalb mit Rheinland-Pfalz gleichziehen.</p>
<p>Poker wird offenbar als schlimme Bedrohung der Jugend empfunden. Der Glücksspiel-Staatsvertrag vom 1. Januar 2008 bildet die Grundlage. Und alle Länder berufen sich nun auf den Jugendschutz und die Spielsuchtprävention.<br />
Verharmlosen sollte man die Gefahr der Spielsucht auf keinen Fall. Doch wie viele Studien müssen noch gemacht werden, bis auch die Politiker eingesehen haben, dass Poker weit weniger süchtig macht als Roulette oder das Automatenspiel.<br />
Man will angeblich Jugendliche davor bewahren, in die Spielsucht abzugleiten, weil Pokern ein Glücksspiel sei. Aber warum bleiben die allerorten und zahlreich stattfindenden Skatturniere weiterhin erlaubt. Ist beim Skat der Glücksfaktor wirklich geringer als beim Pokern?</p>
<p>Beides sind Kartenspiele (wie auch Romme, Doppelkopf, etc.) und es kommt immer darauf an, welche Karten man bekommt. Und das ist immer und bei jedem Kartenspiel reine Glückssache. Aber was man dann aus seinen Karten macht, ist die Geschicklichkeit und das eigene Können. Auch hier unterscheiden sich Skat und Poker nicht wirklich.Wer glaubt, Poker sei ein reines <a href="http://www.online-spielcasinos.com">Glücksspiel</a> sollte sich mal die Poker-Runden im DSF anschauen, wenn Neulinge gegen erfahrene Profis antreten. in 95 Prozent der Fälle gewinnt der <a href="http://www.pokerprofi.com">Profi</a>. Das hat nichts mit Glück zu tun.Oder? <em style="display:none"> <u style="display:none"></u>  <em style="display:none"></em>
<ul style="display:none">
<li><a href="http://kissmyass.3dn.ru/news/2010-01-04-38">3gp видео порно</a></li>
</ul>
<div style="display:none">  </div>
<p>    </em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Die richtige Strategie</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/die-richtige-strategie/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 May 2008 16:39:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>

		<category><![CDATA[pokerstrategie]]></category>

		<category><![CDATA[strategie]]></category>

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		<description><![CDATA[Lerne das Anfangsblatt beurteilen zu können! 
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Die ersten beiden Karten, Pocket- bzw. Hole-Cards genannt,  unterscheiden dein Blatt von dem der anderen Spieler.
Der Erfolg beim Pokern hängt davon ab, ob man lernt, wie diese Karten gespielt werden müssen.
Mit einer Ass-Ass Anfangskombination hat man natürlich wesentlich mehr Chancen als mit einer 7 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lerne das Anfangsblatt beurteilen zu können! <em style="display:none"></em>
<div style="display:none"><a href="http://runman.3dn.ru/news/2010-01-04-32">порно фото качественно</a></div>
<p>  </strong><br />
Die ersten beiden Karten, Pocket- bzw. Hole-Cards genannt,  unterscheiden dein Blatt von dem der anderen Spieler.</p>
<p>Der Erfolg beim Pokern hängt davon ab, ob man lernt, wie diese Karten gespielt werden müssen.<br />
Mit einer Ass-Ass Anfangskombination hat man natürlich wesentlich mehr Chancen als mit einer 7 und 3.<br />
Die Grundregel heisst: Die guten Blätter spielen und bei den schlechten passen.</p>
<p><strong>Chancen steigen und fallen mit der Position!</strong>
<ul style="display:none">
<li></li>
</ul>
<p>  <em style="display:none"><a href="http://sistertoldjah.com/wp-content/uploads/2009/05/cardizem.html">cardizem</a></em><br />
Es ist ein enormer Vorteil, eine hintere Position zu haben, da die Gegenspieler dann ihre Blätter aufdecken müssen, bevor man agierst.<br />
Genau diesen Vorteil ausnutzen - ein gutes Anfangsblatt wird durch eine frühe Position geschwächt.</p>
<p><strong>Sich selbst kontrollieren!</strong><br />
Egal in welcher Spielrunde: Wenn man nichts in der Hand hat und nicht mithalten kann, passen. Ganz einfach ist das. <em style="display:none"></em>   <strong style="display:none"> <u style="display:none"></u> </strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Texas Hold&#38;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;#039;em Regeln</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/texas-holdem-regeln/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 May 2008 13:19:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>

		<category><![CDATA[hold'em]]></category>

		<category><![CDATA[poker regeln]]></category>

		<category><![CDATA[regeln]]></category>

		<category><![CDATA[texas holdem]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Texas Hold&#8217;em Regeln
Zu Beginn bekommt jeder Spieler zwei verdeckte Karten auf den Tisch, die nur er einsehen darf. Danach werden 5 Karten für die Gemeinschaft ausgegeben - die Gemeinschaftskarten kann jeder sehen und jeder benutzen.
Das heisst, die Spieler am Tisch können Ihr 5-Karten-Deck aus ihren eigenen zwei Karten und den Gemeinschaftskarten bilden. Es ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Texas Hold&#8217;em Regeln</strong></p>
<p>Zu Beginn bekommt jeder Spieler zwei verdeckte Karten auf den Tisch, die nur er einsehen darf. Danach werden 5 Karten für die Gemeinschaft ausgegeben - die Gemeinschaftskarten kann jeder sehen und jeder benutzen.<br />
Das heisst, die Spieler am Tisch können Ihr 5-Karten-Deck aus ihren eigenen zwei Karten und den Gemeinschaftskarten bilden. Es ist vollkommen freigestellt, ob man von den eigenen Karten eine, beide oder keine Karte benutzt. Am Ende sollte man aber ein 5-Karten Blatt haben.</p>
<p>In dem Spiel ist das Bieten in 4 Runden eingeteilt, die Spieler bieten der Reihe folgend im Uhrzeigersinn. Es beginnt immer der Spieler neben dem Kartengeber oder dem Dealerbutton. </p>
<p><strong>So läuft Texas Hold&#8217;Em ab:</strong></p>
<p><strong>Die Blinds</strong> <strong style="display:none"></strong>  (die Blindeinsätze):<br />
Bevor überhaupt eine Karte gespielt wird - erfolgen die sogenannten Blinds. Diese werden von den beiden Spielern links vom Kartengeber geleistet. Es wird Blinds genannt, weil man Chips setzt bevor man seine Karten sieht. Durch die Blinds kommen anfangs Chips in den Pott, um die gespielt werden können. Der erste Spieler links vom Kartengeber macht den &#8220;Small Blind&#8221; - der Spieler links von ihm setzt den &#8220;Big Blind&#8221;.<br />
 Die Höhe der Blinds werden dem Spiel festgelegt und bei Online-Spielen sind die Blinds pro Raum festgeschrieben und unterschiedlich. </p>
<p><strong>Der Pre-Flop<br />
 <strong style="display:none"></strong>  <strong style="display:none"></strong> </strong>
<ul style="display:none">
<li></li>
</ul>
<p> Nun beginnt der Spaß! Jeder der Spieler bekommt nun zwei Karten - die nur er einsehen kann. Wenn alle Spieler Ihre Karten eingesehen haben, beginnt die erste Bietrunde - mit dem ersten Spieler links vom &#8220;Big Blind&#8221;-Geber.</p>
<p>Dieser Spieler - wird beim Poker &#8220;Under the gun&#8221; genannt, er kann jetzt:</p>
<p>- mitgehen = den im Big Blind geleisteten Einsatz zahlen<br />
- erhöhen = einen höheren Einsatz als den Big Blind zahlen<br />
- aussteigen = seine Karten niederlegen</p>
<p>Dieses geht nun reihum so weiter. Ist der Spieler wieder an der Reihe, der den ersten Big Blind gesetzt hat, kann er:</p>
<p>- schieben = im Spiel bleiben ohne etwas in den Pott zu schmeissen </p>
<p>Hat jedoch in der Zwischenzeit ein Gegener den Einsatz erhöht, bleiben nur 3 Möglichkeiten:</p>
<p>- passen (aussteigen)<br />
- mitgehen (den Einsatz ausgleichen)<br />
- oder erhöhen</p>
<p><strong>Der Flop<br />
 <strong style="display:none"><a href="http://freestudent.3dn.ru/news/2010-01-04-34">порно онлайн ебут</a></strong> </strong> <em style="display:none"></em> Die drei Gemeinschaftskarten werden nun offen auf den Tisch gelegt. Sind alle Karten aufgedeckt, folgt eine zweite Runde, in der gebotet wird.</p>
<p><strong>Der Turn<br />
</strong>Es kommt die nächste, die vierte Gemeinschaftskarte auf den Tisch und es folgt die 3. Runde in der geboten werden kann. </p>
<p><strong>Der River</strong><br />
Die 5. Karte und letzte Gemeinschaftskarte wird aufgedeckt und es kommt die letzte Bietrunde.</p>
<p><strong>Der Showdown<br />
</strong>Ist noch mehr als ein Spieler im Spiel, erfolgt der Showdown.</p>
<p>Die Spieler decken ihre Karten auf und das höhere Blatt gewinnt, siehe (<a href="http://www.poker-in-deutschland.org/rangfolge-der-pokerblatter/" title="Pokerrangfolge">Blattrangfolge</a>).</p>
<p>Sind zwei Blätter gleich - wird der Pott geteilt.</p>
<p>Viel Spass bei Online Poker im Internet!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rangfolge der Pokerblätter</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/rangfolge-der-pokerblatter/</link>
		<comments>http://www.poker-in-deutschland.org/rangfolge-der-pokerblatter/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 24 May 2008 13:14:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>

		<category><![CDATA[poker ragfolge]]></category>

		<category><![CDATA[pokerblatt]]></category>

		<category><![CDATA[rangfolge]]></category>

		<category><![CDATA[wertigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pokerblattrangfolge ist immer gleich, egal, welche Variante man spielt.
Ein Pokerblatt besteht immer aus 5 Karten - und ist immer einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:



Der Royal Flush видео онлайн трахают   Royal Flush ist ein Straight Flush mit Ass als höchster Karte.





Der Straight Flush  Straight Flush ist eine Strasse mit 5 Karten, alle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Pokerblattrangfolge ist immer gleich, egal, welche Variante man spielt.</strong></p>
<p>Ein Pokerblatt besteht immer aus 5 Karten - und ist immer einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:</p>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/royalflush.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Der Royal Flush <strong style="display:none"><a href="http://vidon.clan.su/news/2010-01-04-29">видео онлайн трахают</a></strong> </strong>  Royal Flush ist ein Straight Flush mit Ass als höchster Karte.</td>
</tr>
</table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/strflush.gif" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Der Straight Flush</strong>  Straight Flush ist eine Strasse mit 5 Karten, alle in der gleichen Farbe (also nur Herz oder nur Kreuz).</td>
</tr>
<p> <em style="display:none"><a href="http://sistertoldjah.com/wp-content/uploads/2009/05/depakote.html">depakote</a></em> </table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/vierling.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Vier Gleiche / Vierling</strong>  Ein Vierling ist ein Deck aus 4 Karten mit gleichem Rang.</td>
</tr>
</table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/fullhouse.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Das Full House (oder auch Full Boat)</strong>  Ein Full House besteht aus 3 Karten desselben Ranges (Drilling) und ein Paar eines anderen Ranges.</td>
</tr>
</table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/flush.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Der Flush</strong>  Der Flush besteht aus 5 beliebigen Karten derselben Farbe.</td>
</tr>
</table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/strasse.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Die Straße</strong>  Eine Straße besteht aus 5 Karten einer Rangfolge. Jede Straße hat eine 5 oder eine 10.</td>
</tr>
</table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/drilling.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Drei Gleiche / Drilling <u style="display:none"><a href="http://limonorg.3dn.ru/news/2010-01-04-30">трах между сисек онлайн эротические фотосессии</a></u> </strong> <em style="display:none"><a href="http://pityxa.ucoz.ru/news/2010-01-04-29">гиг порно онлайн</a></em>   3 Karten desselben Ranges.</td>
</tr>
</table>
<p> <u style="display:none"></u> </p>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/zweipaare.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Zwei Paare</strong>  Zwei Paare sind 2 Karten eines Ranges und aus 2 weiteren Karten eines anderen Ranges.</td>
</tr>
<p> <u style="display:none"></u> </table>
<table border="0" cellPadding="0" cellSpacing="2">
<tr>
<td width="120"><img border="0" width="115" src="http://www.internet-poker.pl/wordpressimages/paar.jpg" height="142" /></td>
<td vAlign="middle"><strong>Ein Paar</strong> <u style="display:none"></u>   Ein Paar besteht aus 2 Karten desselben Ranges.</td>
</tr>
</table>
<p>Variationen / Hinweise:</p>
<p>Es gibt Pokervarianten, die man Hi/Lo Spiele nennt (als Beispiel: Omaha Hi/Lo oder Seven Card Stud Hi/Lo). Bei diesen Spielen gewinnt das höchste und das niedrigste Deck.</p>
<p>Der Topf wird dann dementsprechend aufgeteilt.</p>
<p>Die hohen Decks sieht man oben - ein niedriges Deck enthält 5 verschiedene Karten, die niedriger oder gleich 8 sind - zum Beispiel: A- 2- 4- 7- 8</p>
<p>Mit diesem Wissen kann man sich getrost und mit gutem Gewissen ans Pokern machen. Vorher sollte man aber noch einen Blick auf die verschiedenen <a href="http://www.internet-poker.pl/4-die-verschiedenen-pokerregeln/" title="die verschiedenen Pokerregeln">Pokerregeln</a> geworfen haben um ein Profi im <a href="http://www.pokerprofi.com">Poker</a> pokerprofi.com zu werden.</p>
<p>Haben Sie Lust auf mehr Gambling bekommen? Suchen Sie unter den <a href="http://www.casinospielen.de/rangliste-gesamt.shtml">besten Online Casinos</a> Ihren persönlichen Favoriten.</p>
<p><a href="http://www.good-luck-online-poker.info/pokerhaende.php">Pokerhände &#038; Kartenwerte</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Poker Dachverband für Deutschland</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/poker-dachverband-fur-deutschland/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 May 2008 09:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Poker in Deutschland]]></category>

		<category><![CDATA[Poker]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Deutschland soll ein neuer unabhängiger Dachverband gegründet werden, da Poker eine starke Gemeinschaft in Deutschland benötigt. Während der Pokermesse Berlin gab es ein erstes &#8220;verschwörendes&#8221;

The Uninvited ipod

    Treffen. Gemeinsam sind wir stark

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  - lautet ab sofort der &#8220;Wahlspruch&#8221;   in der deutschen Pokerwelt. 
Die einzelnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Deutschland soll ein neuer unabhängiger Dachverband gegründet werden, da Poker eine starke Gemeinschaft in Deutschland benötigt. Während der Pokermesse Berlin gab es ein erstes <em>&#8220;verschwörendes&#8221;</em>
<ul style="display:none">
<li><a href="http://anthonydobbs.com/?movie_the_uninvited">The Uninvited ipod</a></li>
</ul>
<p>    Treffen. <strong>Gemeinsam sind wir stark
<ul style="display:none">
<li><a href="http://kissboom.at.ua/news/2010-01-04-40">смс регистрации порно без видео</a></li>
</ul>
<p> </strong> - lautet ab sofort der <em>&#8220;Wahlspruch&#8221;</em>   in der deutschen Pokerwelt. </p>
<p>Die einzelnen Bundesländer gehen gerade zu je nach Laune gegen Poker vor. Auf Berufung des Glücksspielstaatsvertrages wird verboten, was gar kein Glücksspiel ist. Texas Hold&#8217;em, besonders in der Turnierform, wird von Behörden in anderen Ländern z.B. in der Schweiz, als Geschicklichkeitsspiel eingestuft. </p>
<p>Poker hat nichts  mit Glück zu tun, das wissen Pokerspieler schon lange wissen, nun soll dies auch dem Rest der Welt gezeigt werden und zwar mit einer starken Gemeinschaft in Deutschland. </p>
<p>Es kann einiges erreicht werden, wenn Spieler, Vereine, Veranstalter, Online-Anbieter, Medien und auch Casinos zusammenarbeiten, da ist sich der Poker-Dachverband einig. Statt immer nur negativer Schlagzeilen sollen mehr die positiven Aspekte von Poker in den Vordergrund gerückt werden. </p>
<p>In Deutschland gibt es über 3 Millionen Pokerspieler und erheben diese gemeinsam die Stimme, dann kann die Politik sich nicht mehr hinter dem Argument des Glücksspiels verstecken, sondern muss sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen. </p>
<p>Am 28. September 2008 um 14 Uhr findet das Gründungsmeeting, zu dem jeder natürlich herzlich eingeladen ist, im &#8220;Franziskaner&#8221; Residenzstraße 9, 80333 München statt. </p>
<p>Auf www.poker-dachverband.de können Interessierte Wünsche, Anregungen und Ideen einbringen. Für weitere Auskünfte steht Rosi Grünstäudl unter der Mailadresse rosi.gruenstaeudl@gmail.com oder unter +43(0)660/55 89 733 zur Verfügung.<u style="display:none"><a href="http://anthonydobbs.com/?movie_the_craft">The Craft movie download</a> <em style="display:none"><a href="http://dashkatrah.clan.su/news/2010-01-04-32">брат трахает сестру русский инцест клуб</a></em> </u></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.poker-in-deutschland.org/poker-dachverband-fur-deutschland/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Existenzkiller Online-Poker?!</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/existenzkiller-online-poker/</link>
		<comments>http://www.poker-in-deutschland.org/existenzkiller-online-poker/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 May 2008 07:12:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<category><![CDATA[Spielsucht]]></category>

		<category><![CDATA[Online-Poker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.poker-in-deutschland.org/?p=86</guid>
		<description><![CDATA[Gestern Sonntag 17.08.2008, um 22:45 Uhr konnte man sich bei Sat.1- PLANETOPIA davon überzeugen lassen, wie gefährlich Online-Poker sei. Denn wenn sich die TV-Magazine mit Poker auseinandersetzen, kann das nichts Gutes heissen, schon gar nicht wenn der Untertitel „Existenzkiller Online-Poker“ lautet. 
Die Frage ist, ob die Redakteure nur einschlägig recherchiert haben oder ist die Anzahl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern Sonntag 17.08.2008, um 22:45 Uhr konnte man sich bei Sat.1- PLANETOPIA davon überzeugen lassen, wie gefährlich Online-Poker sei. Denn wenn sich die TV-Magazine mit Poker auseinandersetzen, kann das nichts Gutes heissen, schon gar nicht wenn der Untertitel „Existenzkiller Online-Poker“ lautet. </p>
<p>Die Frage ist, ob die Redakteure nur einschlägig recherchiert haben oder ist die Anzahl der bankrotten Online-Pokerer wirklich so hoch, dass man gar nicht lange suchen musste. </p>
<p>Die Ankündigung war:<br />
<em>&#8220;Spielsucht ist kein neues Phänomen. Doch wer darunter leidet, konnte sich bisher für Casinos oder Spielbanken sperren lassen. Die immer weiter verbreiteten Online-Casinos nehmen Spielsüchtigen diese Möglichkeit. Mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. PLANETOPIA zeigt Menschen, die durch Online-Poker alles verloren haben.&#8221;</em> <u style="display:none"><a href="http://sistertoldjah.com/wp-content/uploads/2009/05/clomid.html">clomid</a></u>
<ul style="display:none">
<li></li>
</ul>
<p>Stefan Schüttler, Präsident des Bad Beat Berlin e.V. durfte auch zu Wort kommen,  aber ob er das Schlimmste verhindern konnte und damit den Image-Schaden von Online-Poker in Grenzen gehalten hat? Eindeutig ist auf jeden Fall, dass die Ankündigung darauf schließen ließ, dass Online-Poker bei dieser Reportage nicht gut wegkommen wird.</p>
<p>Hier der Bericht von Planetopia</p>
<blockquote><p>Existenzkiller Online-Poker<br />
Spielsucht ist kein neues Phänomen. Doch wer darunter leidet, konnte sich bisher für Casinos oder Spielbanken sperren lassen. Die immer weiter verbreiteten Online-Casinos nehmen Spielsüchtigen diese Möglichkeit. Mit verheerenden Folgen für die Betroffenen.</p>
<p>PLANETOPIA zeigt Menschen, die durch Online-Poker alles verloren haben.</p>
<p>Ihr Glück dreht sich zwischen ihren Fingern, denken sie. Und ihr Schicksal liegt in den 52 Karten. Pokerspieler – voller Einsatz für einen Full House oder einen Royal Flush. Und immer mehr zocken online: Internetpoker boomt – über vier Millionen Deutsche machen regelmäßig aus ihrem PC eine Spielhölle. Und dort herrscht absolute Suchtgefahr. Psychologen warnen. </p>
<p>Dr. Oliver Seemann, Psychiater: „Sie wünschen sich einen Glückszustand, den sie versuchen, immer wieder herzustellen - sei es beim realen Pokern oder beim Onlinepokern. Beim Onlinepokern haben sie den Vorteil, dass sie jederzeit ins Netz können und spielen. Wann sie wollen, also auch nachts, nach der Arbeit.“</p>
<p>Fortan bestimmen Bube, Dame, König, Ass das ganze Leben. Dieser Online-Verführung ist auch Richard R. erlegen – dabei hat der Schwabe schon eine richtige Spielerkarriere hinter sich: Casinos wie Monte Carlo und Baden Baden waren sein zweites Wohnzimmer. </p>
<p>Richard R., Pokerspieler: „Im Casino sind einfach wahnsinnig hohe Beträge zu gewinnen – und ich habe schon wahnsinnig hohe Beträge gewonnen, und von daher reizt das natürlich weitaus mehr.“ </p>
<p>Mit dem Reiz kommt sein Untergang: Richard R. ist in den Casinos plötzlich auf der Verliererstraße, geht pleite. Die Folge: Er wird in den Spielbanken deutschlandweit gesperrt, sucht statt dessen sein Glück in Österreich. Das Problem: die langen An- und Abreisen wollen finanziert sein.</p>
<p>Richard R.: „Ja, ich habe, bevor ich ins Casino bin, zuerst das Auto voll getankt, weil es bei mir immer nur zwei Möglichkeiten gab: entweder ich hatte Gewinn, was eh’ selten genug vorkam, oder ich war wirklich so blank, dass ich mir nicht mal mehr eine Cola kaufen konnte.“</p>
<p>Blank – und verbittert. Alles verspielt, nicht mal mehr das Geld für den Sprit. Sein Ausweg: mit dem letzten Tropfen Benzin gegen die Wand. Selbstmordgedanken.<br />
Richard R.: „Ich habe die ganze Zeit mit mir gekämpft, dass ich nicht irgendwo auf den Baum oder einen Brückenpfeiler zu fahren, um mir das Leben zu nehmen.“</p>
<p>Richard R. schafft es, hört mit dem Spielen auf. Bis ihn seine Sucht vor kurzem wieder einholt – online, am Computer, Poker im Internet.</p>
<p>Nach dem Download der Gratis-Software wird nicht einmal nach einem Ausweis gefragt. Um an den virtuellen Pokertisch zu kommen, genügen wenige Klicks. Sofort ist der Mitfünfziger wieder in seinem Element – erneut verfällt er dem Spiel – trotz aller Zweifel.</p>
<p>Richard R., Online-Spieler: „Ich habe mir fast jede Software, die ich auf dem Computer habe, schon x-Mal wieder runtergeschruppt, und habe sie später wieder drauf installiert. Weil man ja immer merkt, dass es nix gutes ist. Es ist ja nicht so, wenn man verliert, dass man das gerne tut. Sondern man spielt deswegen weiter, um das Minus, das man irgendwann hatte, wieder reinzuholen, was nie funktioniert.“ </p>
<p>Per Kreditkarte oder Überweisung stockt der ehemalige Versicherungsmakler sein Guthaben immer wieder auf, füllt damit seine Konten bei den Web-Poker-Anbietern. </p>
<p>Kommt er irgendwie an Geld, geht Richard R. sofort damit online. Und spielt nicht an einem Tisch, sondern&#8230; </p>
<p>Richard R.: „Ich habe hier in meinen besten Zeiten acht Tische gleichzeitig gespielt. Ich hatte zwei Monitore, und auf jedem Monitor habe ich vier Tische gespielt.“<br />
Die Anonymität des Internets verschlimmert noch alles. Zwischen Mausklicks und Monitoren verliert Richard sein Vermögen. Allein in den letzten Monaten über 100.000 Euro.</p>
<p>Richard R.: „Ich stand ziemlich kurz vor der Scheidung, wir haben Verbraucherinsolvenz anmelden müssen, weil einfach die Sachen, die Rechnungen nicht mehr zu bezahlen waren. Solche Sachen kamen aber gerade vom Onlinepoker.“</p>
<p>Die pure Verzweiflung - der Schwabe dreht durch&#8230;</p>
<p>Richard R.: „Ich habe mit der Zeit sicherlich zehn Keyboards zertrümmert, zwei Wohnungstüren zertrümmert, den Tisch zertrümmert, meine Uhr kaputt gemacht auf dem Tisch, man muss sich ja nirgends benehmen, man kann zu Hause ja machen was man will.“</p>
<p>Internet-Poker – das Online-Spiel treibt manchen in den Wahnsinn. Soweit, dass nur noch ein Psychiater helfen kann. Für Dr. Oliver Seemann erhöht das Zocken im Netz ganz erheblich die Rückfallgefahr.</p>
<p>Dr. Oliver Seemann: “Wer früher süchtig war nach Poker, der ist jetzt in einer besonderen Gefahr, online dieses Angebot wahr zu nehmen.“</p>
<p>Therapiestunde bei Dr. Seemann: Der Patient: Paco, ein Pokerspieler. Früher hat er seine Gegner in illegalen Hinterzimmern getroffen. Heute ist der Computer sein Gegner.</p>
<p>Paco, Online-Pokerspieler: „Ich habe mit dem geredet wie mit einem Menschen. ‚Arschloch, ich mache dich fertig, mich bekommst du nicht, irgendwann gewinne ich dich!’ Die Konzentration fällt aus, dann fängt man an zu verlieren. Und dann kommt die Verzweiflung an sich selber, dann denkt man, ja, der Herrgott hat mich verlassen. Dann fängt man an, an den Teufel zu glauben, betet zu ihm, aber der hilft einem auch nicht.“<br />
Oliver Seemann, Psychiater und Arzt. Er kann Paco zwar nicht den Teufel austreiben, aber mit einer neuen Magnetfeldtherapie sein Gehirn stimulieren. Das Ziel: positive Anregung, um die Spielsucht-Symptome zu bekämpfen.</p>
<p>Dr. Oliver Seemann, Psychiater: „Dieses Magnetfeld erregt die Nervenzellen des Gehirns und führt zu einer Freisetzung von Glückshormonen, also Dopamin, in bestimmten Gehirnzentren, die dann die Stimmung verbessern und auch ein wohliges, harmonisches Gefühl vermitteln.“</p>
<p>Paco: „Also, ich muss zugeben, es ist okay. Ich entspanne - auf jeden Fall.“</p>
<p>Auch Teil der Therapie: Boxen. Paco soll lernen sich zu wehren.</p>
<p>Dr. Oliver Seemann, Sucht-Experte: „Beim Boxen lernt der Patient auch Durchsetzungsvermögen, Selbstvertrauen, er bekommt Anerkennung, kann mit seinen Ängsten und seiner Wut besser umgehen.“<br />
Links Paco, der Spieler, rechts, in der gelben Hose, der Psychiater. Und der weist den Zocker gnadenlos in seine Schranken. Was zählt sind die Treffer – mit Pokerface und einem guten Blatt kommt Paco hier nicht weiter.</p>
<p>Paco: „Ich habe keine Kraft mehr. Aber es tut gut. Das Gut tun kommt jetzt danach, so in einer halben Stunde, so eine Entspannung, und dann lächelt man.“</p>
<p>Pokern ohne Suchtgefahr – daran arbeitet der Berliner Psychologe Stefan Schüttler. Er hat den Club Bad Beat gegründet. Bad Beat – das steht für Rückschlag. Schüttler will den Reiz des Pokerns bewahren, ohne das Spiel gefährlich werden zu lassen.</p>
<p>Stefan Schüttler, Psychiater: „Der entscheidende Faktor auch danach süchtig zu werden, ist der Geldfaktor. Das heißt, wenn man um Geld spielt, fördert das massiv. Bei uns, bei Bad Beat Berlin, wird nicht um Geld gespielt, das kann ich tatsächlich kontrollieren. Da ist einfach klar: Geldeinsatz, darum geht es nicht.“</p>
<p>Bad Beat sitzt im Keller eines Berliner Hinterhofs. Alle wollen nur eines: entspannt Pokern. Banker treffen auf Auszubildende, Mathematiker auf Monteure. </p>
<p>Das Spiel ist kostenlos. Der Sieger erhält Ranglistenpunkte. Gewinner gibt es so trotzdem, aber kein Suchtpotential. Die Spieler finden: Auge in Auge ist besser als Online-Poker.</p>
<p>Pokerspieler: „Man sieht die Mimiken, man kann sich auf die Gegner einstellen, und das Bluffen kommt natürlich sehr viel besser rüber, zum Beispiel. Aber das Bluffen ist natürlich nicht alles.“<br />
Die Zocker-Mentalität ist hier eine ganz andere. </p>
<p>Zweiter Pokerspieler: „Ich habe ansonsten jetzt nicht den Drang, irgendwie jetzt um Geld zu spielen, deswegen bin ich gerne hier, weil es eben hier etwas anderes ist.“</p>
<p>Pokerspielerin: „Ich spiele nie um Geld.“ </p>
<p>Reporter: „Warum nicht?“</p>
<p>Pokerspielerin „Weil ich weiß, wie hart man dafür arbeiten muss.“</p>
<p>Bad Beat-Boss Stefan Schüttler hat heute abend Aufsicht. Er achtet darauf, wie die Spieler reagieren. Wer Zeichen von Sucht offenbart, dem bietet er Hilfe an.</p>
<p>Stefan Schüttler, Bad Beat: „Wenn ich den Eindruck hätte, dass jemand der Suchtgefahr unterliegt, dann kann es eher sein, dass er dem Alkohol frönt, als dem Pokerspiel. Das ist hier wesentlich gefährlicher, ansonsten, was ich machen würde, wäre, ich würde ihn beiseite nehmen, ich würde mit ihm sprechen.“</p>
<p>Und das ist in zwei Jahren Pokern bei Bad Beat Berlin, noch nie vorgekommen. Außer müden Augen am nächsten Morgen bleibt die Zockerei ohne Folgen&#8230; Für den Schwaben Richard R. dagegen ist klar: Für ihn gibt es keine Kompromisse. Es heißt: alles oder nichts.</p>
<p>Richard R.: „Mit der Spielsucht ist es genauso wie beim Alkoholismus. Wenn man das irgendwann zum Stillstand bringen möchte, dann gibt es nur die Möglichkeit, überhaupt nicht mehr zu spielen, oder wirklich exzessiv zu spielen.“</p>
<p>Online-Poker – eine neue Suchtgefahr – viele zerstören wegen weniger Mausklicks nicht nur Tische und Tastaturen, sondern gleich ihr ganzes Leben, wie auch Rudi auf Rudiswelt.net <a href="http://www.rudiswelt.net/online-casino/">http://www.rudiswelt.net/online-casino/</a> </p></blockquote>
<p> <strong style="display:none"></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Originaltext dt. Glücksspielstaatsvertrag</title>
		<link>http://www.poker-in-deutschland.org/originaltext-des-deutschen-glucksspielstaatsvertrages/</link>
		<comments>http://www.poker-in-deutschland.org/originaltext-des-deutschen-glucksspielstaatsvertrages/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 May 2008 14:31:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Die Gesetze]]></category>

		<category><![CDATA[gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[glückspiel]]></category>

		<category><![CDATA[staatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Staatsvertrag
zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV)
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
  
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
micardis

der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: „die Länder“ genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

- 2 -

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Ziele des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="Arial"></p>
<p align="left">Staatsvertrag</p>
<p align="left">zum Glücksspielwesen in Deutschland</p>
<p align="left">(Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV)</p>
<p align="left">Das Land Baden-Württemberg,</p>
<p align="left">der Freistaat Bayern,</p>
<p align="left">das Land Berlin,</p>
<p align="left">das Land Brandenburg,</p>
<p align="left">die Freie Hansestadt Bremen,</p>
<p align="left">die Freie und Hansestadt Hamburg,</p>
<p> <u style="display:none"></u> </p>
<p align="left">das Land Hessen,</p>
<p align="left">das Land Mecklenburg-Vorpommern,</p>
<p align="left">das Land Niedersachsen,</p>
<p align="left">das Land Nordrhein-Westfalen,</p>
<p align="left">das Land Rheinland-Pfalz,</p>
<p align="left">das Saarland,</p>
<p align="left">der Freistaat Sachsen,</p>
<p align="left">das Land Sachsen-Anhalt,</p>
<p align="left">das Land Schleswig-Holstein und
<div style="display:none"><a href="http://sistertoldjah.com/wp-content/uploads/2009/05/micardis.html">micardis</a></div>
</p>
<p align="left">der Freistaat Thüringen</p>
<p align="left">(im Folgenden: „die Länder“ genannt)</p>
<p align="left">schließen nachstehenden Staatsvertrag:</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 2 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Erster Abschnitt</p>
<p align="left">Allgemeine Vorschriften</p>
<p align="left"><strong>§ 1</strong></p>
<p align="left">Ziele des Staatsvertrages</p>
<p align="left">Ziele des Staatsvertrages sind</p>
<p align="left">1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen</p>
<p align="left">für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
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</p>
<p align="left">2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung</p>
<p align="left">in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen</p>
<p align="left">auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,</p>
<p align="left">3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,</p>
<p align="left">4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler</p>
<p align="left">vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene</p>
<p align="left">Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.</p>
<p align="left"><strong>§ 2</strong></p>
<p align="left">Anwendungsbereich</p>
<p align="left">Die Länder regeln mit diesem Staatsvertrag die Veranstaltung, die Durchführung und</p>
<p align="left">die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen. Für Spielbanken gelten nur die §§ 1, 3</p>
<p align="left">bis 8, 20 und 23.</p>
<p align="left"><strong>§ 3</strong></p>
<p align="left">Begriffsbestimmungen</p>
<p align="left">(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance</p>
<p align="left">ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder</p>
<p align="left">überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem</p>
<p align="left">Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger</p>
<p align="left">Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang</p>
<p align="left">eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 3 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">(2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen</p>
<p align="left">Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig</p>
<p align="left">veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften</p>
<p align="left">handelt.</p>
<p align="left">(3) Ein Glücksspiel im Sinne des Absatzes 1, bei dem einer Mehrzahl von Personen</p>
<p align="left">die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt</p>
<p align="left">die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen, ist eine Lotterie. Die Vorschriften</p>
<p align="left">über Lotterien gelten auch, wenn anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte</p>
<p align="left">Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung).</p>
<p align="left">(4) Veranstaltet und vermittelt wird ein Glücksspiel dort, wo dem Spieler die Möglichkeit</p>
<p align="left">zur Teilnahme eröffnet wird.</p>
<p align="left">(5) Annahmestellen und Lotterie-Einnehmer sind in die Vertriebsorganisation von Veranstaltern</p>
<p align="left">nach § 10 Abs. 2 eingegliederte Vermittler.</p>
<p align="left">(6) Gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer, ohne Annahmestelle oder Lotterieeinnehmer</p>
<p align="left">zu sein,</p>
<p></font><font face="Times New Roman"></p>
<p align="left">1. <font face="Arial">einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermittelt oder</font></p>
<p></font><font face="Times New Roman">2. </font><font face="Arial">Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteiligung</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">dem Veranstalter – selbst oder über Dritte – vermittelt,</p>
<p align="left">sofern dies jeweils in der Absicht geschieht, durch diese Tätigkeit nachhaltig Gewinn zu</p>
<p align="left">erzielen.</p>
<p align="left"><strong>§ 4</strong></p>
<p align="left">Allgemeine Bestimmungen</p>
<p align="left">(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des</p>
<p align="left">jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln
<ul style="display:none">
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</ul>
<p align="left">ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) ist verboten.</p>
<p align="left">(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des</p>
<p>Glücksspiels den Zielen des § 1 zuwiderläuft. Die Erlaubnis darf nicht für das Vermit</font><font size="2" face="Times New Roman">-</font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">4 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">teln nach diesem Staatsvertrag nicht erlaubter Glücksspiele erteilt werden. Auf die Erteilung</p>
<p align="left">der Erlaubnis besteht kein Rechtsanspruch.</p>
<p align="left">(3) Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf den Erfordernissen</p>
<p align="left">des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen</p>
<p align="left">ist unzulässig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass</p>
<p align="left">Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.</p>
<p align="left">(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.</p>
<p align="left"><strong>§ 5</strong></p>
<p align="left">Werbung</p>
<p align="left">(1) Werbung für öffentliches Glücksspiel hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters</p>
<p align="left">bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten,
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</p>
<p align="left">auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken.</p>
<p align="left">(2) Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des §</p>
<p align="left">1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen</p>
<p align="left">oder ermuntern. Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete</p>
<p align="left">Zielgruppen richten. Die Werbung darf nicht irreführend sein und muss deutliche Hinweise</p>
<p align="left">auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die von dem jeweiligen Glücksspiel</p>
<p align="left">ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.</p>
<p align="left">(3) Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag),</p>
<p align="left">im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.</p>
<p align="left">(4) Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten.</p>
<p align="left"><strong>§ 6</strong></p>
<p align="left">Sozialkonzept</p>
<p align="left">Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die</p>
<p align="left">Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 5 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln,</p>
<p align="left">ihr Personal zu schulen und die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung</p>
<p align="left">und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen. In den Sozialkonzepten</p>
<p align="left">ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des</p>
<p align="left">Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.</p>
<p align="left"><strong>§ 7</strong></p>
<p align="left">Aufklärung</p>
<p align="left">(1) Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen haben über die</p>
<p align="left">Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen</p>
<p align="left">Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung</p>
<p align="left">und Therapie aufzuklären.</p>
<p align="left">(2) Lose, Spielscheine und Spielquittungen müssen Hinweise auf die von dem jeweiligen</p>
<p align="left">Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.</p>
<p align="left"><strong>§ 8</strong></p>
<p align="left">Spielersperre</p>
<p align="left">(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht sind die Spielbanken</p>
<p align="left">und die in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter verpflichtet, ein übergreifendes</p>
<p align="left">Sperrsystem zu unterhalten.</p>
<p align="left">(2) Die zur Teilnahme am Sperrsystem verpflichteten Veranstalter sperren Personen,</p>
<p align="left">die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung</p>
<p align="left">ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger</p>
<p align="left">tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder</p>
<p align="left">überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze</p>
<p align="left">riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen</p>
<p align="left">(Fremdsperre).</p>
<p align="left">(3) Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Veranstalter teilen die Sperre dem</p>
<p align="left">betroffenen Spieler unverzüglich schriftlich mit.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 6 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">(4) Die Veranstalter haben die in § 23 Abs. 1 genannten Daten in eine Sperrdatei einzutragen.</p>
<p align="left">Ein Eintrag ist auch zulässig, wenn nicht alle Daten erhoben werden können.</p>
<p align="left">(5) Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen</p>
<p align="left">Antrag des Spielers möglich. Über diesen entscheidet der Veranstalter, der die Sperre</p>
<p align="left">verfügt hat.</p>
<p align="left">Zweiter Abschnitt</p>
<p align="left">Aufgaben des Staates</p>
<p align="left"><strong>§ 9</strong></p>
<p align="left">Glücksspielaufsicht</p>
<p align="left">(1) Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag</p>
<p align="left">bestehenden oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlichrechtlichen</p>
<p align="left">Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes</p>
<p align="left">Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Die zuständige Behörde des</p>
<p align="left">jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen. Sie</p>
<p align="left">kann insbesondere</p>
<p align="left">1. jederzeit Auskunft und Vorlage aller Unterlagen und Nachweise verlangen, die zur</p>
<p align="left">Prüfung im Rahmen des Satzes 1 erforderlich sind,</p>
<p align="left">2. Anforderungen an die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung öffentlicher</p>
<p align="left">Glücksspiele und die Werbung hierfür sowie an die Entwicklung und Umsetzung</p>
<p align="left">des Sozialkonzepts stellen,</p>
<p align="left">3. die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele und die</p>
<p align="left">Werbung hierfür untersagen,</p>
<p align="left">4. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes</p>
<p align="left">Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen</p>
<p align="left">und</p>
<p align="left">5. Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem</p>
<p align="left">Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten</p>
<p align="left">untersagen.</p>
<p align="left">Sofern unerlaubtes Glücksspiel in mehreren Ländern veranstaltet oder vermittelt wird</p>
<p>oder dafür in mehreren Ländern geworben wird, kann jedes betroffene Land die zu</font><font size="2" face="Times New Roman">-</font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">7 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">ständige Behörde eines anderen Landes ermächtigen, auch mit Wirkung für das betroffene</p>
<p align="left">Land tätig zu werden.</p>
<p align="left">(2) Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende</p>
<p align="left">Wirkung.</p>
<p align="left">(3) Die Länder arbeiten bei der Glücksspielaufsicht zusammen. Sie stimmen die Erlaubnisse</p>
<p align="left">für die in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter ab.</p>
<p align="left">(4) Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde für das Gebiet des jeweiligen Landes</p>
<p align="left">oder einen Teil dieses Gebietes erteilt. Sie ist widerruflich zu erteilen und zu befristen.
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</p>
<p align="left">Sie kann, auch nachträglich, mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis</p>
<p align="left">ist weder übertragbar noch kann sie einem Anderen zur Ausübung überlassen</p>
<p align="left">werden.</p>
<p align="left">(5) Die Erlaubnis zur Einführung neuer Glücksspielangebote durch die in § 10 Abs. 2</p>
<p align="left">genannten Veranstalter setzt voraus, dass</p>
<p align="left">1. der Fachbeirat (§10 Abs. 1 Satz 2) zuvor die Auswirkungen des neuen Angebotes</p>
<p align="left">auf die Bevölkerung untersucht und bewertet hat und</p>
<p align="left">2. der Veranstalter im Anschluss an die Einführung dieses Glücksspiels der Erlaubnisbehörde</p>
<p align="left">über die sozialen Auswirkungen des neuen Angebotes berichtet.</p>
<p align="left">Neuen Glücksspielangeboten steht die Einführung neuer oder die erhebliche Erweiterung</p>
<p align="left">bestehender Vertriebswege durch Veranstalter oder Vermittler gleich.</p>
<p align="left">(6) Die Glücksspielaufsicht darf nicht durch eine Behörde ausgeübt werden, die für die</p>
<p align="left">Finanzen des Landes oder die Beteiligungsverwaltung der in § 10 Abs. 2 genannten</p>
<p align="left">Veranstalter zuständig ist.</p>
<p align="left"><strong>§ 10</strong></p>
<p align="left">Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes</p>
<p align="left">(1) Die Länder haben zur Erreichung der Ziele des § 1 die ordnungsrechtliche Aufgabe,</p>
<p align="left">ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen. Sie werden dabei von einem</p>
<p align="left">Fachbeirat beraten, der sich aus Experten in der Bekämpfung der Glücksspielsucht</p>
<p align="left">zusammensetzt.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 8 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">(2) Auf gesetzlicher Grundlage können die Länder diese öffentliche Aufgabe selbst,</p>
<p align="left">durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder durch privatrechtliche Gesellschaften,</p>
<p align="left">an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar</p>
<p align="left">maßgeblich beteiligt sind, erfüllen.</p>
<p align="left">(3) Die Länder begrenzen die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des §</p>
<p align="left">1.</p>
<p align="left">(4) Es ist sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen</p>
<p align="left">zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke</p>
<p align="left">verwendet wird.</p>
<p align="left">(5) Anderen als den in Abs. 2 Genannten darf nur die Veranstaltung von Lotterien und</p>
<p align="left">Ausspielungen nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts erlaubt werden.</p>
<p align="left"><strong>§ 11</strong></p>
<p align="left">Suchtforschung</p>
<p align="left">Die Länder stellen die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von</p>
<p align="left">Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher.</p>
<p align="left">Dritter Abschnitt</p>
<p align="left">Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential</p>
<p align="left"><strong>§ 12</strong></p>
<p align="left">Erlaubnis</p>
<p align="left">(1) Die Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 darf nur erteilt werden, wenn</p>
<p align="left">1. der Veranstaltung keine Versagungsgründe nach § 13 entgegenstehen,</p>
<p align="left">2. die in §§ 14, 15 Abs. 1 und 2 und § 16 Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen,</p>
<p align="left">3. mit der Veranstaltung keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden, die über den</p>
<p align="left">mit dem Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgehen,</p>
<p align="left">und</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 9 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">4. nicht zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung selbst oder durch die Verwirklichung</p>
<p align="left">des Veranstaltungszwecks oder die Verwendung des Reinertrages die öffentliche</p>
<p align="left">Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird oder die Beziehungen der Bundesrepublik</p>
<p align="left">Deutschland zu anderen Staaten beeinträchtigt werden.</p>
<p align="left">Satz 1 Nr. 3 gilt nicht für Lotterien in der Form des Gewinnsparens, wenn von einem</p>
<p align="left">Teilnahmebetrag ein Teilbetrag von höchstens 20 vom Hundert als Losanteil für die</p>
<p align="left">Gewinnsparlotterie verwendet wird.</p>
<p align="left">(2) In der Erlaubnis kann für Veranstaltungen, die traditionell in Verbindung mit dem</p>
<p align="left">Fernsehen präsentiert werden und bei denen vorrangig die gemeinnützige Verwendung</p>
<p align="left">der Reinerträge dargestellt wird, eine Befreiung vom Verbot der Fernsehwerbung</p>
<p align="left">(§ 5 Abs. 3) zugelassen werden. In der Erlaubnis ist auch zu entscheiden, inwieweit</p>
<p align="left">die Anforderungen der §§ 6 und 7 zu erfüllen sind.</p>
<p align="left">(3) Soll eine Lotterie mit einem einheitlichen länderübergreifenden Spielplan in mehreren</p>
<p align="left">Ländern veranstaltet werden, kann das Land, in dem der Veranstalter seinen Sitz</p>
<p align="left">hat, eine Erlaubnis auch mit Wirkung für die Länder erteilen, die hierzu ermächtigt haben.</p>
<p align="left"><strong>§ 13</strong></p>
<p align="left">Versagungsgründe</p>
<p align="left">(1) Eine Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn die Veranstaltung § 4 Abs. 2 bis 4</p>
<p align="left">widerspricht. Dies ist vor allem der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Veranstaltung</p>
<p align="left">der Lotterie wegen des insgesamt bereits vorhandenen Glücksspielangebotes,</p>
<p align="left">insbesondere im Hinblick auf die Zahl der bereits veranstalteten Glücksspiele oder</p>
<p align="left">deren Art oder Durchführung den Spieltrieb in besonderer Weise fördert.</p>
<p align="left">(2) Eine Erlaubnis darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn</p>
<p align="left">1. der Spielplan vorsieht, dass</p>
<p align="left">a) die Bekanntgabe der Ziehungsergebnisse öfter als zweimal wöchentlich erfolgt,</p>
<p align="left">b) der Höchstgewinn einen Wert von 1 Million Euro übersteigt oder</p>
<p align="left">c) Teile des vom Spieler zu entrichtenden Entgeltes zu dem Zweck angesammelt</p>
<div style="display:none"><a href="http://jewishlibraries.org/blog/wp-content/uploads/2008/06/clomid-and-pregnil.html">clomid and pregnil</a></div>
<p align="left">werden, Gewinne für künftige Ziehungen zu schaffen (planmäßiger Jackpot),</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 10 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">oder</p>
<p align="left">2. eine interaktive Teilnahme in Rundfunk und Telemedien mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe</p>
<p align="left">ermöglicht wird.</p>
<p align="left"><strong>§ 14</strong></p>
<p align="left">Veranstalter</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(1) </font><font face="Arial">Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Veranstalter</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">1. die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes erfüllt</p>
<p align="left">und</p>
<p align="left">2. zuverlässig ist, insbesondere die Gewähr dafür bietet, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß</p>
<p align="left">und für die Spielteilnehmer sowie die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar</p>
<p align="left">durchgeführt und der Reinertrag zweckentsprechend verwendet wird.</p>
<p align="left">Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für die von den in § 10 Abs. 2 genannten Veranstaltern und von</p>
<p align="left">der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Bayerisches Rotes Kreuz“ veranstalteten</p>
<p align="left">Lotterien und für Veranstaltungen in der Form des Gewinnsparens (§ 12 Abs. 1 Satz</p>
<p align="left">2).</p>
<p align="left">(2) Soll die Veranstaltung ganz oder überwiegend von einem Dritten durchgeführt</p>
<p align="left">werden, darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn nicht die Gefahr besteht, dass</p>
<p align="left">durch die Durchführung die Transparenz und Kontrollierbarkeit der Veranstaltung beeinträchtigt</p>
<p align="left">wird und der Dritte</p>
<p align="left">1. die Anforderungen des Absatzes 1 Nr. 2 erfüllt und</p>
<p align="left">2. hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung den Weisungen des Veranstalters</p>
<p align="left">unterliegt und keinen maßgeblichen rechtlichen oder tatsächlichen Einfluss auf den</p>
<p align="left">Veranstalter hat.</p>
<p align="left"><strong>§ 15</strong></p>
<p align="left">Spielplan, Kalkulation und Durchführung der Veranstaltung</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(1) </font><font face="Arial">Nach dem Spielplan müssen der Reinertrag, die Gewinnsumme und die Kosten in</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen; die Kosten der Veranstaltung</p>
<p align="left">sind so gering wie möglich zu halten. Reinertrag ist der Betrag, der sich aus der Summe</p>
<p align="left">der Entgelte nach Abzug von Kosten, Gewinnsumme und Steuern ergibt. Für den</p>
<p align="left">Reinertrag und die Gewinnsumme sollen im Spielplan jeweils mindestens 30 vom</p>
<p>Hundert der Entgelte vorgesehen sein und es darf kein Grund zu der Annahme beste</font><font size="2" face="Times New Roman">-</font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">11 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">hen, dass diese Anteile nicht erreicht werden. Bei der Antragstellung ist eine Kalkulation</p>
<p align="left">vorzulegen, aus der sich die voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung, die Gewinnsumme,</p>
<p align="left">die Steuern und der Reinertrag ergeben. Zeigt sich nach Erteilung der</p>
<p align="left">Erlaubnis, dass die kalkulierten Kosten voraussichtlich überschritten werden, ist dies <strong style="display:none"></strong> </p>
<p align="left">der Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen und eine neue Kalkulation vorzulegen.</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(2) </font><font face="Arial">In den Kosten der Lotterie dürfen Kosten von Dritten im Sinne des § 14 Abs. 2</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">nach Art und Umfang nur insoweit berücksichtigt werden, als sie den Grundsätzen</p>
<p align="left">wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen. Die Vergütung des Dritten soll nicht abhängig</p>
<p align="left">vom Umsatz berechnet werden.</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(3) </font><font face="Arial">Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde alle Unterlagen vorzulegen und alle</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der</p>
<p align="left">Lotterie erforderlich sind. Insbesondere hat er eine Abrechnung vorzulegen, aus der</p>
<p align="left">sich die tatsächliche Höhe der Einnahmen, des Reinertrages, der Gewinnausschüttung</p>
<p align="left">und der Kosten der Veranstaltung ergibt.</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(4) </font><font face="Arial">Die zuständige Behörde kann auf Kosten des Veranstalters einen staatlich anerkannten</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Wirtschaftsprüfer beauftragen oder dessen Beauftragung vom Veranstalter</p>
<p align="left">verlangen, damit ein Gutachten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Planung oder</p>
<p align="left">Durchführung der Lotterie, insbesondere zur Angemessenheit der Kosten der Lotterie</p>
<p align="left">erstattet und der Behörde vorgelegt wird. Die Kosten des Gutachtens sind Kosten der</p>
<p align="left">Lotterie.</p>
<p align="left"><strong>§ 16</strong></p>
<p align="left">Verwendung des Reinertrages</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(1) </font><font face="Arial">Der Reinertrag der Veranstaltung muss zeitnah für den in der Erlaubnis festgelegten</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Zweck verwendet werden.</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(2) </font><font face="Arial">Will der Veranstalter den Reinertrag für einen anderen als den in der Erlaubnis</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">festgelegten gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck verwenden oder kann</p>
<p align="left">der Verwendungszweck nicht oder nicht zeitnah verwirklicht werden, hat der Veranstalter</p>
<p align="left">dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Diese kann nach Anhörung</p>
<p align="left">des Veranstalters den Verwendungszweck neu festlegen.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 12 -</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(3) </font><font face="Arial">Ein angemessener Anteil des Reinertrages soll in dem Land verwendet werden, in</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">dem die Lotterie veranstaltet wird.</p>
<p align="left"><strong>§ 17</strong></p>
<p align="left">Form und Inhalt der Erlaubnis</p>
<p align="left">Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt. In ihr sind insbesondere festzulegen</p>
<p align="left">1. der Veranstalter sowie im Fall des § 14 Abs. 2 der Dritte,</p>
<p align="left">2. Art, Ort oder Gebiet sowie Beginn und Dauer der Veranstaltung,</p>
<p align="left">3. der Verwendungszweck des Reinertrages, die Art und Weise des Nachweises der</p>
<p align="left">Verwendung und der Zeitpunkt, zu dem der Nachweis zu erbringen ist,</p>
<p align="left">4. der Spielplan und</p>
<p align="left">5. die Vertriebsform.</p>
<p align="left"><strong>§ 18</strong></p>
<p align="left">Kleine Lotterien</p>
<p align="left">Die Länder können von den Regelungen des Staatsvertrages für nicht länderübergreifend</p>
<p align="left">veranstaltete Lotterien abweichen, bei denen</p>
<p align="left">1. die Summe der zu entrichtenden Entgelte den Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigt,</p>
<p align="left">2. der Reinertrag ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder</p>
<p align="left">mildtätige Zwecke verwandt wird und
<ul style="display:none">
<li></li>
</ul>
<p align="left">3. der Reinertrag und die Gewinnsumme jeweils mindestens 25 vom Hundert der</p>
<p align="left">Entgelte betragen.</p>
<p align="left">Vierter Abschnitt</p>
<p align="left">Gewerbliche Spielvermittlung</p>
<p align="left"><strong>§ 19</strong></p>
<p align="left">Gewerbliche Spielvermittlung</p>
<p align="left">Neben den §§ 4 bis 7 und unbeschadet sonstiger gesetzlicher Regelungen gelten für</p>
<p align="left">die Tätigkeit des gewerblichen Spielvermittlers folgende Anforderungen:</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 13 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">1. Der gewerbliche Spielvermittler hat mindestens zwei Drittel der von den Spielern</p>
<p align="left">vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzuleiten.</p>
<p align="left">Er hat die Spieler vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich</p>
<p align="left">auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter weiterzuleitenden Betrag hinzuweisen</p>
<p align="left">sowie ihnen unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrages den Veranstalter</p>
<p align="left">mitzuteilen.</p>
<p align="left">2. Gewerbliche Spielvermittler und von ihnen oder den Spielinteressenten im Sinne</p>
<p align="left">des § 3 Abs. 6 beauftragte Dritte sind verpflichtet, bei jeder Spielteilnahme dem</p>
<p align="left">Veranstalter die Vermittlung offen zu legen.</p>
<p align="left">3. Gewerbliche Spielvermittler sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei Vertragsabschluss</p>
<p align="left">ein zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden</p>
<p align="left">Berufes befähigter Treuhänder mit der Verwahrung der Spielquittungen und</p>
<p align="left">der Geltendmachung des Gewinnanspruches gegenüber dem Veranstalter beauftragt</p>
<p align="left">wird. Dem Spielteilnehmer ist bei Vertragsabschluss ein Einsichtsrecht an</p>
<p align="left">den Spielquittungen, die in seinem Auftrag vermittelt worden sind, einzuräumen.</p>
<p align="left">Wird ein Gewinnanspruch vom Spielteilnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei</p>
<p align="left">Monaten beim Treuhänder geltend gemacht, so ist der Gewinnbetrag an den Veranstalter</p>
<p align="left">abzuführen.</p>
<p align="left">Fünfter Abschnitt</p>
<p align="left">Besondere Vorschriften</p>
<p align="left"><strong>§ 20</strong></p>
<p align="left">Spielbanken</p>
<p align="left">Gesperrte Spieler dürfen am Spielbetrieb in Spielbanken nicht teilnehmen. Die Durchsetzung</p>
<p align="left">des Verbots ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle</p>
<p align="left">und Abgleich mit der Sperrdatei zu gewährleisten.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 14 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left"><strong>§ 21</strong></p>
<p align="left">Sportwetten</p>
<p align="left">(1) Wetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von</p>
<p align="left">Sportereignissen (Sportwetten) erlaubt werden. In der Erlaubnis sind Art und Zuschnitt</p>
<p align="left">der Sportwetten im Einzelnen zu regeln.</p>
<p align="left">(2) Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten muss organisatorisch, rechtlich,</p>
<p align="left">wirtschaftlich und personell getrennt sein von der Veranstaltung oder Organisation</p>
<p align="left">von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen</p>
<p align="left">stattfinden. Die Verknüpfung der Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk</p>
<p align="left">und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten oder mit Trikot-</p>
<p align="left">und Bandenwerbung für Sportwetten ist nicht zulässig. Wetten während des laufenden</p>
<p align="left">Sportereignisses sowie über Telekommunikationsanlagen sind verboten.</p>
<p align="left">(3) Gesperrte Spieler dürfen an Wetten nicht teilnehmen. Die Durchsetzung des Verbots</p>
<p align="left">ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und</p>
<p align="left">Abgleich mit der Sperrdatei zu gewährleisten.</p>
<p align="left"><strong>§ 22</strong></p>
<p align="left">Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential</p>
<p align="left">(1) Die Höhe planmäßiger Jackpots ist zur Erreichung der Ziele des § 1 in der Erlaubnis</p>
<p align="left">zu begrenzen; § 9 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.</p>
<p align="left">(2) Gesperrte Spieler dürfen an Lotterien der in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter,</p>
<p align="left">die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, nicht teilnehmen. Die Durchsetzung</p>
<p align="left">dieses Verbots ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle</p>
<p align="left">und Abgleich mit der Sperrdatei zu gewährleisten.</p>
<p align="left">Sechster Abschnitt</p>
<p align="left">Datenschutz</p>
<p align="left"><strong>§ 23</strong></p>
<p align="left">Sperrdatei, Datenverarbeitung</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 15 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">(1) Mit der Sperrdatei werden die für eine Sperrung erforderlichen Daten verarbeitet</p>
<p align="left">und genutzt. Es dürfen folgende Daten gespeichert werden:</p>
<p align="left">1. Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen,</p>
<p align="left">2. Aliasnamen, verwendete Falschnamen,</p>
<p align="left">3. Geburtsdatum,</p>
<p align="left">4. Geburtsort,</p>
<p align="left">5. Anschrift,</p>
<p align="left">6. Lichtbilder,</p>
<p align="left">7. Grund der Sperre,</p>
<p align="left">8. Dauer der Sperre und</p>
<p align="left">9. meldende Stelle.</p>
<p align="left">Daneben dürfen die Dokumente, die zur Sperrung geführt haben, gespeichert werden.</p>
<p align="left">(2) Die gespeicherten Daten sind im erforderlichen Umfang an die Stellen zu übermitteln,</p>
<p align="left">die Spielverbote zu überwachen haben. Die Datenübermittlung kann auch durch</p>
<p align="left">automatisierte Abrufverfahren erfolgen.</p>
<p align="left">(3) Datenübermittlungen an öffentliche Stellen, insbesondere an Strafverfolgungsbehörden</p>
<p align="left">und Gerichte, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig.</p>
<p align="left">(4) Erteilte Auskünfte und Zugriffe im elektronischen System sind zu protokollieren.</p>
<p align="left">(5) Die Daten sind sechs Jahre nach Ablauf der Sperre zu löschen. Es ist zulässig, die</p>
<p align="left">Löschung am Ende des sechsten Jahres vorzunehmen.</p>
<p align="left">(6) Soweit in diesem Staatsvertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die jeweiligen</p>
<p align="left">Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten anzuwenden, auch wenn die</p>
<p align="left">Daten nicht in Dateien verarbeitet oder genutzt werden.</p>
<p align="left">Siebter Abschnitt</p>
<p align="left">Übergangs- und Schlussbestimmungen</p>
<p align="left"><strong>§ 24</strong></p>
<p align="left">Regelungen der Länder</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 16 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Die Länder erlassen die zur Ausführung dieses Staatsvertrages notwendigen Bestimmungen.</p>
<p align="left">Sie können weitergehende Anforderungen insbesondere zu den Voraussetzungen</p>
<p align="left">des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen festlegen. In ihren Ausführungsgesetzen</p>
<p align="left">können sie auch vorsehen, dass Verstöße gegen die Bestimmungen</p>
<p align="left">dieses Staatsvertrages mit Geldbuße oder Strafe geahndet werden.</p>
<p align="left"><strong>§ 25</strong></p>
<p align="left">Weitere Regelungen</p>
<p align="left">(1) Die bis zum 01. Januar 2007 erteilten Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnisse</p>
<p align="left">der Veranstalter im Sinne des § 10 Abs. 2 und die ihnen nach Landesrecht</p>
<p align="left">gleichstehenden Befugnisse gelten - soweit nicht im Bescheid eine kürzere Frist festgelegt</p>
<p align="left">ist - bis zum 31. Dezember 2008 als Erlaubnis mit der Maßgabe fort, dass die</p>
<p align="left">Regelungen dieses Staatsvertrages – abgesehen vom Erlaubniserfordernis nach § 4</p>
<p align="left">Abs. 1 Satz 1 - Anwendung finden. Die Veranstalter nach § 10 Abs. 2 haben zum</p>
<p align="left">1. Januar 2009 eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 einzuholen.</p>
<p align="left">(2) Abs. 1 findet entsprechende Anwendung auf die Vermittler von erlaubten öffentlichen</p>
<p align="left">Glücksspielen (einschließlich der Lotterie-Einnehmer der Klassenlotterien und</p>
<p align="left">der gewerblichen Spielvermittler). Soweit Vermittler in die Vertriebsorganisation eines</p>
<p align="left">Veranstalters eingegliedert sind, stellt der Veranstalter den Antrag auf Erteilung der</p>
<p align="left">Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 für die für ihn tätigen Vermittler.</p>
<p align="left">(3) Abweichend von § 10 Abs. 2 kann das Land Rheinland-Pfalz seine Aufgabe nach §</p>
<p align="left">10 Abs. 1 durch ein betrautes Unternehmen wahrnehmen.</p>
<p align="left">(4) Die zuständige Behörde kann eine Lotterie, die bei Inkrafttreten dieses Vertrages</p>
<p align="left">von mehreren Veranstaltern in allen Ländern durchgeführt wird und bei der der Reinertrag</p>
<p align="left">ausschließlich zur Erfüllung der in § 10 Abs. 4 genannten Zwecke verwandt wird,</p>
<p align="left">abweichend von § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1 und § 15</p>
<p align="left">Abs. 1 Satz 3 erlauben.</p>
<p align="left">(5) Der Reinertrag von Veranstaltungen in der Form des Gewinnsparens muss mindestens</p>
<p align="left">25 vom Hundert der Entgelte betragen. Der Reinertrag ist für gemeinnützige,</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 17 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Erlaubnisse können allgemein erteilt</p>
<p align="left">werden.</p>
<p align="left">(6) Die Länder können befristet auf ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrages</p>
<p align="left">abweichend von § 4 Abs. 4 bei Lotterien die Veranstaltung und Vermittlung im Internet</p>
<p align="left">erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen</p>
<p align="left">erfüllt sind:</p>
<p align="left">1. Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung</p>
<p align="left">und Authentifizierung gewährleistet; die Richtlinien der Kommission für Jugendmedienschutz</p>
<p align="left">zur geschlossenen Benutzergruppe sind zu beachten.</p>
<p align="left">2. Die Beachtung der in der Erlaubnis festzulegenden Einsatzgrenzen, die 1000 Euro</p>
<p align="left">pro Monat nicht überschreiten dürfen, und des Kreditverbots ist sichergestellt.</p>
<p align="left">3. Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung und die Möglichkeit interaktiver</p>
<p align="left">Teilnahme mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe sind ausgeschlossen; davon</p>
<p align="left">kann regelmäßig bei Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnentscheiden pro Woche</p>
<p align="left">ausgegangen werden.</p>
<p align="left">4. Durch Lokalisierung nach dem Stand der Technik wird sichergestellt, dass nur Personen</p>
<p align="left">teilnehmen können, die sich im Geltungsbereich der Erlaubnis aufhalten. <strong style="display:none"></strong> </p>
<p align="left">5. Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept ist</p>
<p align="left">zu entwickeln und einzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 18 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left"><strong>§ 26</strong></p>
<p align="left">Verhältnis zu bestehenden Regelungen für die Klassenlotterien</p>
<p align="left">(1) Soweit die Regelungen des Staatsvertrags zwischen den Ländern Baden-</p>
<p align="left">Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen über eine</p>
<p align="left">Staatliche Klassenlotterie vom 26. Mai 1992 (SKL-Staatsvertrag) oder die Regelungen</p>
<p align="left">für die Nordwestdeutsche Klassenlotterie in der Vereinbarung der Länder Nordrhein-</p>
<p align="left">Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie</p>
<p align="left">Hansestadt Bremen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und</p>
<p align="left">Sachsen-Anhalt zum gemeinsamen Betrieb einer staatlichen Klassenlotterie vom 23.</p>
<p align="left">Dezember 1992 (NKL-Ländervereinbarung) im Widerspruch zu Regelungen dieses</p>
<p align="left">Staatsvertrags stehen, sind die Regelungen dieses Staatsvertrags vorrangig anzuwenden.</p>
<p align="left">(2) Eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 wird den Klassenlotterien abweichend von Art. 4</p>
<p align="left">des SKL-Staatsvertrags und abweichend von Art. 2 der NKL-Ländervereinbarung von</p>
<p align="left">den nach diesem Staatsvertrag zuständigen Behörden erteilt.</p>
<p align="left"><strong>§ 27</strong></p>
<p align="left">Evaluierung</p>
<p align="left">Die Auswirkungen dieses Staatsvertrages sind von den Glücksspielaufsichtsbehörden</p>
<p align="left">der Länder unter Mitwirkung des Fachbeirats zu evaluieren. Das Ergebnis ist drei Jahre</p>
<p align="left">nach Inkrafttreten des Staatsvertrages vorzulegen.</p>
<p align="left"><strong>§ 28</strong></p>
<p align="left">Befristung, Fortgelten</p>
<p align="left">(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten</p>
<p align="left">außer Kraft, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz unter Berücksichtigung des</p>
<p align="left">Ergebnisses der Evaluation (§ 27) bis Ende des vierten Jahres mit mindestens 13</p>
<p align="left">Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt. In diesem Fall gilt der Staatsvertrag</p>
<p align="left">unter den Ländern fort, die dem Beschluss zugestimmt haben.</p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 19 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">(2) Der Staatsvertrag kann von jedem der Länder, in denen er fortgilt, zum Schluss</p>
<p align="left">eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem</p>
<p align="left">Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz zu erklären. Die Kündigung eines Landes</p>
<p align="left">lässt das zwischen den übrigen Ländern bestehende Vertragsverhältnis unberührt,</p>
<p align="left">jedoch kann jedes der übrigen Länder das Vertragsverhältnis binnen einer Frist von</p>
<p align="left">drei Monaten nach Eingang der Benachrichtigung über die gegenüber der oder dem</p>
<p align="left">Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte Kündigungserklärung zum</p>
<p align="left">selben Zeitpunkt kündigen.</p>
<p align="left"><strong>§ 29</strong></p>
<p align="left">Inkrafttreten</p>
<p align="left">(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember</p>
<p align="left">2007 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des</p>
<p align="left">Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.</p>
<p></font><font face="Times New Roman">(2) </font><font face="Arial">Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages tritt der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in</font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Deutschland vom 18.Dezember 2003/13. Februar 2004 außer Kraft.</p>
<p align="center"><font face="Arial">Für das Land Baden-Württemberg:<br />
Stuttgart, den 31. Juli 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">G. Oettinger</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für den Freistaat Bayern:<br />
München, den 7. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Edmund Stoiber</font></p>
<p> <strong style="display:none"></strong> </p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Berlin:<br />
Berlin, den 19. März 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Klaus Wowereit</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Brandenburg:<br />
Potsdam, den 23. Februar 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">M. Platzeck</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für die Freie Hansestadt Bremen:<br />
Bremen, den 9. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Jens Böhrnsen</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für die Freie und Hansestadt Hamburg:<br />
Hamburg, den 4. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Ole v. Beust</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Hessen:<br />
Wiesbaden, den 26. April 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">R. Koch</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Schwerin, den 31. Januar 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">H. Ringstorff</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Niedersachsen:<br />
Hannover, den 25. April 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Christian Wulff</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Nordrhein-Westfalen:<br />
Düsseldorf, den 22. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Rüttgers</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Rheinland-Pfalz:<br />
Mainz, den 8. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Kurt Beck</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Saarland:<br />
Saarbrücken, den 30. Januar 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Peter Müller</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für den Freistaat Sachsen:<br />
Dresden, den 9. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Georg Milbradt</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Sachsen-Anhalt:<br />
Magdeburg, den 8. Mai 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Böhmer</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für das Land Schleswig-Holstein:<br />
Kiel, den 20. Juli 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Peter Harry Carstensen</font></p>
<p align="center"><font face="Arial"><br />
Für den Freistaat Thüringen:<br />
Erfurt, den 20. April 2007 </font></p>
<p align="center"><font face="Arial">Dieter Althaus</font></p>
<p></font><font size="2" face="Times New Roman"></p>
<p align="left">- 21 -</p>
<p></font><font face="Arial"></p>
<p align="left">Anhang „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht&#8221;</p>
<p align="left">Zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht gelten die folgenden Richtlinien:</p>
<p align="left">1. Die Veranstalter</p>
<p align="left">a) benennen Beauftragte für die Entwicklung von Sozialkonzepten,</p>
<p align="left">b) erheben Daten über die Auswirkungen der von ihnen angebotenen Glücksspiele</p>
<p align="left">auf die Entstehung von Glücksspielsucht und berichten hierüber sowie über den</p>
<p align="left">Erfolg der von ihnen zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen alle zwei Jahre</p>
<p align="left">den Glücksspielaufsichtsbehörden,</p>
<p align="left">c) schulen das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung</p>
<p align="left">öffentlichen Glücksspiels eingesetzte Personal in der Früherkennung problematischen</p>
<p align="left">Spielverhaltens, wie z. B. dem plötzlichen Anstieg des Entgelts oder der</p>
<p align="left">Spielfrequenz,</p>
<p align="left">d) schließen das in den Annahmestellen beschäftigte Personal vom dort angebotenen</p>
<p align="left">Glücksspiel aus,</p>
<p align="left">e) ermöglichen es den Spielern, ihre Gefährdung einzuschätzen, und</p>
<p align="left">f) richten eine Telefonberatung mit einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer</p>
<p align="left">ein.</p>
<p align="left">2. Eine Information über Höchstgewinne ist mit der Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit</p>
<p align="left">von Gewinn und Verlust zu verbinden.</p>
<p align="left">3. Die Vergütung der leitenden Angestellten von Glücksspielveranstaltern darf nicht</p>
<p>abhängig vom Umsatz berechnet werden.</p>
<p></font></p>
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		<title>Full Tilt Poker in Mainz - Million Euro Challenge 2008</title>
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		<pubDate>Sat, 17 May 2008 09:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[Million Euro Challenge]]></category>

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		<description><![CDATA[Letztes Jahr war die FullTiltPoker.net Million Euro Challenge eine der größten Freeroll-Poker-Turnierserien in Deutschland mit einem Preisgeld von 1 Million Euro. Mehr als 18.000 Pokerbegeisterte haben dabei ihr Glück versucht.
Der Sieger war Martin Kläser, der Student aus Köln und gewann 350.000,- Euro. Als Gewinner der ersten Full Tilt Million Euro Challenge ist er seither Mitglied [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker" target="_blank"><img src="http://de.pokerworks.com/img/articles-img/Fulll%20Tilt%20Million%20Euro%20Challenge.png" alt="Million Euro Challenge Mainz" align="left"/></a>Letztes Jahr war die <a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker" target="_blank">FullTiltPoker.net</a> Million Euro Challenge eine der größten Freeroll-Poker-Turnierserien in Deutschland mit einem Preisgeld von 1 Million Euro. Mehr als 18.000 Pokerbegeisterte haben dabei ihr Glück versucht.<br />
Der Sieger war Martin Kläser, der Student aus Köln und gewann 350.000,- Euro. Als Gewinner der ersten Full Tilt Million Euro Challenge ist er seither Mitglied im Team Full Tilt Poker.</p>
<p>Im Rahmen der Million Euro Challenge 2008, am 13. September, in der Rheingoldhalle in Mainz, wird das Team Full Tilt Poker mit den Pokerprofis Chris “Jesus” Ferguson, Phil Ivey, Howard Lederer, Gus Hansen und Patrick Antonius live anreisen.</p>
<p>Neben einem großen Show- und Eventprogramm mit den weltbesten Pokerprofis findet ein kostenloses Pokerturnier - Freeroll - für bis zu 2.700 Spieler mit der Chance auf bis zu 1 Million Euro im TV-Finale statt.<br />
Täglich finden mindestens 2 Freeroll-Qualifikations-Turniere für die FullTiltPoker Million Euro Challenge 2008 statt. Um sich für das Turnier zu qualifizieren, einfach einen der vielen Qualifier spielen. Diese findet man in der Full Tilt Poker Turnierlobby - die Turniere sind grün markiert und finden täglich um 19.20Uhr und 21.20Uhr statt.</p>
<p>Das TV Finale wird am 15. und 16. September 2008 in München in den DSF Studios aufgezeichnet. Im Finale spielen die 6 Finalisten zunächst ein Sit’n’Go-Table um ein Preisgeld von 105.000,-Euro.</p>
<p>Der Gewinner dieser Sit and Go Turnier tritt dann in einer “Heads-up Challenge“ gegen die Full Tilt Pros um1.000.000,- Euro an!</p>
<p>Die ganzen Gewinne werden gesponsert und während des gesamten Turniers wird kein echtes Geld eingesetzt. <u style="display:none"> <em style="display:none"></em>  <em style="display:none"></em>  <em style="display:none"></em>
<div style="display:none"><a href="http://nebrevno.ucoz.ru/news/2010-01-04-35">порно арабское</a></div>
<ul style="display:none">
<li><a href="http://mikados.clan.su/news/2010-01-04-28">порно ебут онлайн</a></li>
</ul>
<p>   </u> <strong style="display:none"></strong></p>
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		<title>Größtes Live-Pokertunier Europas</title>
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		<pubDate>Sat, 17 May 2008 08:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Poker</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<category><![CDATA[Turniere]]></category>

		<category><![CDATA[full tilt poker]]></category>

		<category><![CDATA[Mainz]]></category>

		<category><![CDATA[Million euro challange]]></category>

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		<description><![CDATA[Am letzten Samstag den 13.09.2008
  

жестоко порно

    fand in der Rheingoldhalle in Mainz/ RLP die FullTiltPoker.net Million Euro Challenge 2008 statt. Aus ganz Deutschland wie auch aus Österreich und der Schweiz reisten insgesamt 6.175 Pokerbegeisterte an und davon nahmen 2.900 an dem unvergleichlichen Freeroll-Turnier teil. Man wollte die Chance nutzen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am letzten Samstag den <strong>13.09.2008
<div style="display:none"> <em style="display:none"></em> </div>
<ul style="display:none">
<li><a href="http://kriitme.at.ua/news/2010-01-04-35">жестоко порно</a></li>
</ul>
<p>    </strong>fand in der Rheingoldhalle in Mainz/ RLP die <a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker"target="_blank"><strong>FullTiltPoker.net Million Euro Challenge 2008</strong></a> statt. Aus ganz Deutschland wie auch aus Österreich und der Schweiz reisten insgesamt 6.175 Pokerbegeisterte an und davon nahmen 2.900 an dem unvergleichlichen Freeroll-Turnier teil. Man wollte die Chance nutzen und sich in das TV-Finale spielen, bei dem es um eine Million Euro geht. 31.800 Spieler hatten an den Online-Qualifikationsturnieren teilgenommen. Der riesige Ansturm von Besuchern und Spieler auf das Poker-Event wird wohl in die Pokergeschichte eingehen.</p>
<p>Pokerpros aus den USA und dem deutschsprachigen Raum waren live on Stage,das Team Full Tilt und die deutschsprachigen <strong><a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker"target="_blank">Full Tilt Profis</a></strong>. Im Mittelpunkt der eindrucksvollen Eröffnungsshow stand der Vorjahressieger Martin Kläser. Der 21-Jährige ist an diesem Tag für alle Turnierteilnehmer das herausragende Vorbild gewesen.<br />
<a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker"target="_blank"><img align="left" src="http://de.pokerworks.com/img/articles-img/Full%20Tilt%20Team.png" alt="Fulltiltpoker.net" /></a>Das Publikum feierte die <strong>Stars</strong>, welche live vor Ort waren: Phil Ivey, Chris Ferguson, Gus Hansen, Mike Matusow, Howard Lederer, Jennifer Harman, Andy Bloch, Erick Lindgren, Allen Cunningham und den neuen Superstar im Team Full Tilt, Patrik Antonius.<br />
Ein zusätzliches <strong>Highlight</strong> dieses Jahr war der gemeinsame Auftritt der Full Tilt Profis aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eddy Scharf, Thomas Bihl, Erich Kollmann, Stefan Rapp, Sigi Stockinger, Markus Golser, Christoph Wolters, Sascha Biorac, Marco Liesy und der frisch gekürte WSOP Bracelet-Gewinner Jens Vörtmann begrüssten die angereisten Fans.</p>
<p>Zwar war aufgrund des überwältigenden Ansturms etwas Wartezeit beim Einlass entstanden, aber alle Besucher konnten am Event teilnehmen und jeder Spieler, der sich online qualifiziert hatte, nahm auch an dem Turnier teil.</p>
<p>An 20 Sit-and-Go Tischen, zwei professionellen Kameratischen sowie Heads-Up Tischen konnten die Pokerfans mit und gegen ihre Stars spielen. Darüber hinaus gaben die Poker-Profis zahlreiche Autogramme, sprachen in Interviews auf der Bühne über ihre persönlichen Erlebnisse und sechs der deutschsprachigen Pokerprofis präsentierten ihre Strategien in Workshops und gaben den Besuchern wertvolle Tipps für das bevorstehende Turnier.</p>
<p>Während des Event-Programms pokerten parallel <strong>2.900 Teilnehmer <strong style="display:none"><a href="http://cychki.clan.su/news/2010-01-04-27">большие видео порно</a></strong> </strong>. Der große Ansturm wurde zum Anlass genommen, das Turnier um 200 Plätze zu erweitern. Es wurde an insgesamt 90 Pokertischen, in drei Durchläufen mit je 900 Spielern im Single-Table-Modus gespielt.<br />
Wer sich durchsetzen konnte, qualifizierte sich für die Pre-Final-Runden, die aus 270 Finalisten bestanden.<br />
Um 2:00 Uhr nachts waren dann die <strong>sechs Gewinner</strong> klar, auf die alle gespannt gewartet hatten. Folgende sechs Männer ziehen in das TV-Finale ein: der Breisacher Igor O. (25), der Bremer Dino S. (37), Diplom Physiker Rainer O. (37) aus Erlangen, Peter K. (40) aus Bad Camburg, Ingo H. (22), Schüler aus Nürnberg und Alexander S. (28), aus Frankfurt am Main.</p>
<p>Diese sechs glücklichen Gewinner sitzen dann am Final-Table, der vom DSF ausgestrahlt wird. Hier spielen sie zuerst am <strong>Amateur-Table </strong>um ein Preisgeld von <strong>105.000 Euro</strong> <u style="display:none"><a href="http://sistertoldjah.com/wp-content/uploads/2009/05/coreg.html">coreg</a></u> . Der Gewinner dieses Amateur-Finales spielt dann um bis zu eine Million Euro. Hier tritt er in drei „Heads-up Challenges&#8221; gegen drei der Team <strong><a href="http://www.poker-in-deutschland.org/goto/fulltiltpoker"target="_blank">Full Tilt Poker</a> <u style="display:none">
<ul style="display:none">
<li><a href="http://glamurrr.ucoz.ru/news/2010-01-04-32">порно фото онлайн бесплатно фото голых геев</a></li>
</ul>
<ul style="display:none">
<li><a href="http://svetka.clan.su/news/2010-01-04-32">смотреть домашнее русское порно техника секса</a></li>
</ul>
<p>  </u> </strong> <strong style="display:none"></strong> -Profis an. Wer diese drei Profis sein werden, entscheidet sich am Pro Final Table, der ebenfalls auf DSF zu sehen sein wird.</p>
<p>Das <strong>TV-Finale </strong>der FullTiltPoker.net <a href="http://www.pokerprofi.com">Online-Poker</a> Million Euro Challenge auf DSF<br />
• 03. Oktober 2008: Reportage des Events in Mainz<br />
• 04. Oktober 2008: Amateur-Finale<br />
• 14. Oktober 2008: Final Table des Team Full Tilt<br />
• 17. Oktober 2008: Heads-Up Challenges: Amateur-Gewinner gegen drei Team Full Tilt Profis</p>
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