Schweden stellt Fragen an Europäischen Gerichtshof

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Mai 13, 2008
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Letzte Woche entsendete Schweden fünf Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), mit dem Ziel, sich vor einem möglichen Gerichtsverfahren, im Bezug auf Schwedens Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.

Mit den fünf Fragen will Schweden, dass sich der EuGH über die Zukunft des europäischen Glücksspielmarktes Gedanken macht, auch und besonders aus der Sicht der einzelnen Mitgliedsstaaten und deren jeweiligen Beweggründen mit Glücksspiel umzugehen.

Das Gambling-Business-Portal „Gaming Intelligence Group” hat mit Anwälten gesprochen, welche involviert sind:
Bis heute bezieht sich Schweden auf ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2004, in dem wurde im „Värmdö Fall” beschlossen, dass das landesweite Lotterie- und Glücksspielgesetz mit den EU-Gesetzen verträglich und vereinbar sei. Ein Urteil, dass bis heute das schwedische Monopol gerechtfertigt hatte.

Im Februar 2008 hat dann der Oberste Gerichtshof das erste Mal dieses Urteil in Frage gestellt, denn Ermittlungen des EuGH hätten das eigene Lotterie- und Glücksspielgesetz in Zweifel gebracht. Das war, als zwei schwedische Tageszeitungen angeklagt wurden das Glücksspielgesetz gebrochen zu haben, weil sie es zugelassen hatten ausländischen Gambling-Unternehmen Werbeplätze einzuräumen. Damals entschied der Oberste Gerichtshof, dass das schwedische Gesetz in seiner EU-Vereinbarkeit überprüft werden sollte.

Es entstand dadurch ein Austausch zwischen Schweden und der EU, der durch die Entsendung der fünf Fragen an die EU weiter angekurbelt werden soll. Durch die Beantwortung erhofft sich Schweden mehr Klarheit, im Bezug auf die Anwendung der eigenen und EU Gesetze.
Schweden erwartet sich Antwort auf folgende Fragen:

1. The Jewel of the Nile Ist Diskriminierung im nationalen Glücksspiel- und Lotteriebereich, aufgrund von zwingenden Gesichtspunkten im Interesse der Öffentlichkeit, unter allen Umständen gerechtfertigt?

2. Wenn es Gründe für gesetzliche Einschränkungen im Glücksspielsektor gibt, und einer dieser ist die Finanzierung von sozialen Projekten, kann man das dann als zufällige nutzbringende Konsequenz eines solchen Gesetzes bezeichnen? Wenn die Antwort auf diese Frage „nein” ist, kann man dann eingeschränkte Gesetze als akzeptabel bezeichnen, wenn das Ziel/der Zweck sozialer Projekte nicht der Hauptgrund für diese Gesetzesbeschränkung ist?

3.

Kann der Staat zwingende Gesichtspunkte im Interesse der Öffentlichkeit als Grund für Gesetzesbeschränkungen zuschreiben, wenn die Einnahmen aus staatlichen Firmen, Glücksspiel- und Lotterieunternehmen, dem Staat zugute kommen und eine der Zielsetzungen dieses Markts die Finanzierung von sozialen Projekten ist? Wenn die Antwort auf diese Frage „nein” ist, kann man dann eingeschränkte Gesetze als akzeptabel bezeichnen, wenn das Ziel/der Zweck sozialer Projekte nicht der Hauptgrund für diese Gesetzesbeschränkung ist?

4. Kann ein totales Verbot auf die Vermarktung von Glücksspiel- und Lotteriebetrieben in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden, von einem Unternehmen das in diesem Staat lizensiert ist, und entsprechend den Zweck hat, Glücksspiel zu überwachen/zu kontrollieren? Auch dann wenn es keine Vermarktungsbeschränkungen von Glücksspiel und Lotterie gibt in dem Staat in dem Gesetzesbeschränkungen herrschen? Was ist die Antwort auf diese Frage wenn der Grund für dieses Arrangement eine Limitierung voraussetzt?

5. Hat ein Unternehmen, das lizensiert ist und von den Behörden kontrolliert wird, in einem Land das Recht seine Produkte in andere Mitgliedstaaten zu vermarkten, zum Beispiel in Zeitungen Inserate zu schalten, ohne vorab um Erlaubnis im eigenen Land zu fragen? Wenn die Antwort auf diese Frage „ja” ist, heißt das dann, dass die Regelung eines Mitgliedstaates, die beabsichtigt Promotion von Glücksspiel-Unternehmen anderer Länder zu verbieten, ein Hindernis für die Freiheit von Service-Angeboten ist und das aufgrund von zwingenden öffentlichen Gesichtspunkten niemals akzeptiert werden kann? Lautet die Antwort auf die erste Frage anders, wenn das Land (in dem das Glücksspielunternehmen lizensiert ist) die selbe Überlegung im öffentlichen Interesse anstellt, wie das Land, in dem das Unternehmen seine Dienste anbieten will?

Die Antwort der Justitz wäre nicht nur auf die Belange in Schweden, sondern aller europäischer Mitgliedstaaten. Das heißt, dass der EuGH mit seinen Antworten eine signifikante Auswirkung auf andere Mitgliedstaaten hätte. Wird es in Zukunft Lizensierungsmodelle geben? In diesem Fall würde immer noch der einzelne Mitgliedstaat bestimmen und kräftig mitverdienen. Der Wettbewerb würde angekurbelt.

Frühestens in eineinhalb Jahren ist eine Antwort vom EuGH zu erwarten , bis zu dem Zeitpunkt können noch viele Fragenkataloge von anderen EU-Staaten eintreffen oder es verbünden sich die Mitgliedstaaten, die ihr Monopol verteidigen wollen, um gemeinsam gegen eine mögliche Marktliberalisierung der EU vorzugehen.Es bleibt wieder nur einmal abzuwarten….

Kategorie: News, geschrieben von John Poker

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